Erstellung von Jahresabschlüssen

Jeder Jahresabschluss ist individuell geprägt von den Besonderheiten der jeweiligen Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Die Erstellung des Jahresabschlusses unter Einhaltung der vielfältigen, ständiger Veränderung unterliegender, gesetzlicher Anforderungen u.a. aus Handels- und Steuerrecht ist für den Mandanten ein oftmals nicht vertrautes Tätigkeitsfeld. Hier können Sie sich auf uns verlassen, denn wir bieten unseren Mandanten hohe und praxisnahe Fachkompetenz, damit Sie sich weiterhin auf das operative Kerngeschäft konzentrieren können.
 
• Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang

• Einnahme-/Überschussrechnungen

• Offenlegung elektronisches Handelsregister

• Steuererklärungen für Unternehmen und Gesellschafter

• Begleitung der steuerlichen Betriebsprüfung